Proverbia Iuris

Animus testandi

Animus testandi – der Testierwille – ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein gültiges Testament.

Ein Testierwille liegt vor, wenn dass ein Testament in dem Bewusstsein verfasst wurde, dass es sich um eine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung (und nicht nur um einen Entwurf) …

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Aulus Agerius

Aulus Agerius war im römischen Klageformular der Platzhalter für den Namen des Klägers, vergleichbar unserem heutigen „Max Mustermann“.

Der entsprechende Platzhalter für den Namen des Beklagten wurde im römischen Klageformular als Numerius Negidius bezeichnet.…

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Beneficium excussionis personalis

Beneficium excussionis personalis ist die Einrede des Pfandgebers, dass ein Pfand erst verwertet werden darf, wenn das Vermögen des Schuldners zu Begleichung der Forderung nicht ausgleicht.

Im deutschen Recht ist dieser Grundsatz bei Pfandrechten an Sachen nicht umgesetzt, wohl aber …

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Beneficium excussionis realis

Beneficium excussionis realis ist eine Einrede des Schuldners, mit der dieser den Gläubiger darauf verweist, dass er zuerst ein Pfand zu verwerten habe, bevor er auf das Vermögen des Schuldners zurückgreifen kann.

Im deutschen Recht gilt dieser Grundsatz nicht, der …

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Benigna interpretatio

Benigna interpretatio – der Grundsatz der wohlwollenden Auslegung – ist eine Auslegungsregel für letztwillige Verfügungen.

Die benigna interpretatio gehen von der Überlegung aus, dass es einem Erblasser bei der Abfassung seines Testaments weniger auf den rechtstechnischen Weg denn auf den …

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Bonus ac diligens pater familias

Bonus ac diligens pater familias, auch bekannt als „bonus pater familias“ – „der gute (und vorsichtige) Familienvater“ – bezeichnet eine abstrakte Person, die ein Richter als Referenznorm zur Beurteilung eines gewissen Verhaltens benutzt: „Hätte ein guter und vorsichtiger Familienvater auch …

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Bonus pater familias

Bonus pater familias, auch bekannt als „bonus ac diligens pater familias“ – „der gute (und vorsichtige) Familienvater“ – bezeichnet eine abstrakte Person, die ein Richter als Referenznorm zur Beurteilung eines gewissen Verhaltens benutzt: „Hätte ein guter und vorsichtiger Familienvater auch …

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Brevi manu traditio

Brevi manu traditio – die „Übergabe kurzer Hand“ – bezeichnet die Übereignung einer Sache ohne die gleichzeitige Übergabe der Sache.

Die Übereignung beweglicher Sachen erfolgt nach § 929 BGB grundsätzlich durch Einigung und Übergabe. Es genügt also nicht eine bloße …

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Casum sentit dominus

Casum sentit dominus – „Den Schaden trägt der Eigentümer “ – beschreibt eine Regel für die Zurechnung des Schadens für den Fall eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung einer Sache – also etwa der Preisgefahr beim Kauf einer Sache.…

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Causa criminalis non praeiudicat civili

Causa criminalis non praeiudicat civili – „Der Strafprozess greift dem Zivilprozess nicht vor.“ – beschreibt den Grundsatz, dass ein Strafprozess den zivilrechtlichen Schadensersatzprozess nicht vorentscheidet. Der Zivilrichter ist an das im Strafverfahren gesprochene Urteil nicht gebunden.…

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Caveat emptor

Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim Kauf erkennen konnte, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind nach § 442 Abs. 1 BGB …

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Certiorari

Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari bezeichnet die Prozesshandlung, mit der ein übergeordnetes Gericht – der „iudex ad quem“ – sich an ein unteres Gericht – …

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Cessio

Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden Gläubiger („Zessionar“) aufgrund eines Vertrages zwischen Zedent und Zessionar. Vermittels dieser Abtretung wird der Zessionar neuer Gläubiger der Forderung.

Das …

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Cessio bonorum

Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des Vermögens an seine Gläubiger.

Durch diese freiwillige Vermögensabtretung wurde der Schuldner vor einigen Nachteilen Nachteilen bewahrt, die mit der ansonsten …

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Cessio legis

Cessio legis beschreibt einen Forderungsübergang, der nicht aufgrund etwa einer Abtretung, sondern unmittelbar kraft Gesetzes erfolgt. Bei der cessio legis tritt damit bei vorliegen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen der Zessionar als neuer Gläubiger automatisch an die Stelle des alten Gläubigers, des …

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Cessio necessaria

Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“.

Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder

  • eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“ oder
  • eine notwendige, eine „cessio necessaria“.

Der Unterschied findet sich im Willen des Gläubigers: bei der cessio voluntaria tritt der …

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Clausula rebus sic stantibus

Die clausula rebus sic stantibus – die Klausel der gleich bleibenden Umstände – ist ein aus dem römischen Recht stammender allgemeiner Grundsatz, der – innerhalb gewisser Grenzen – auch heute noch sowohl im Zivilrecht wie auch im Verwaltungsrecht und im …

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Commodum

Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt.

Wird einem Schuldner eine Leistung unmöglich, etwa weil die Sache zerstört wird, so wird er nach § 275 BGB von der Pflicht …

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Condictio

Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung eines gewährten Darlehens, später die Klage auf Herausgabe einer Bereicherung, gerichtet entweder …

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Condictio ex lege

Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen Zivilgesetz, dass für einen bestimmten Tatbestand einen neuen Anspruch zugesteht ohne die Klageart zu bezeichnen.

Die condictio ex lege war …

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Condictio ex paenitentia

Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Den (namensgebenden) Hauptfall der condictio ex …

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