Proverbia Iuris

Condictio ex lege

Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen Zivilgesetz, dass für einen bestimmten Tatbestand einen neuen Anspruch zugesteht ohne die Klageart zu bezeichnen.

Die condictio ex lege war daher regelmäßig das Klageformular für neu eingeführte Ansprüche ohne besonderes Klageformular.

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