Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die – im Gegensatz zum obiter dictum – für die gerichtliche Entscheidung tragend sind.
Ratio decidendi sind damit die – meist gedanklich oder ausdrücklich als generell-abstrakte Regel formulierten – tragenden Entscheidungsgründe.
Intervise:
Obiter dictum