Casum sentit dominus – „Den Schaden trägt der Eigentümer “ – beschreibt eine Regel für die Zurechnung des Schadens für
AnzeigenLexikon: C
Causa criminalis non praeiudicat civili
Causa criminalis non praeiudicat civili – „Der Strafprozess greift dem Zivilprozess nicht vor.“ – beschreibt den Grundsatz, dass ein Strafprozess
AnzeigenCausa iusta
Die causa iusta – der „gerechte Grund“ – bezeichnet in der Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg, eine der
AnzeigenCaveat emptor
Caveat emptor – „Käufer, sei wachsam“ – beschreibt einen Grundsatz des Kaufrechts: Für offensichtliche Mängel, die der Käufer bereits beim
AnzeigenCertiorari
Certiorari (von certioro, certiorem facio – etwas bestimmen, zulassen, bestätigen) ist ein auf die Prozesslehre von Ulpian zurückgehender Rechtsbegriff. Certiorari
AnzeigenCessante ratione legis cessat ipsa lex
Cessante ratione legis cessat ipsa lex beschreibt eine gemeinrechtliche Auslegungsregel: Fällt der Sinn eines Gesetzes (für immer) weg, so fällt
AnzeigenCessio
Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden
AnzeigenCessio bonorum
Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des
AnzeigenCessio legis
Cessio legis beschreibt einen Forderungsübergang, der nicht aufgrund etwa einer Abtretung, sondern unmittelbar kraft Gesetzes erfolgt. Bei der cessio legis
AnzeigenCessio necessaria
Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“. Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“
AnzeigenClausula rebus sic stantibus
Die clausula rebus sic stantibus – die Klausel der gleich bleibenden Umstände – ist ein aus dem römischen Recht stammender
AnzeigenCommodum
Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt. Wird einem Schuldner eine
AnzeigenCondictio
Als condictio („Kondiktion“) ist eine Klageart des Römischen Rechts. Die condictio war im römischen Recht ursprünglich die Klage auf Rückforderung
AnzeigenCondictio causa data causa non secuta
Condictio causa data causa non secuta – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten aber nicht erfüllten Geschäftszwecks – ist eine andere
AnzeigenCondictio certae pecuniae
Die condictio certae pecuniae bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Leistung einer genau angegebenen Geldmenge, dem certum.
AnzeigenCondictio certae rei
Condictio certae rei bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes an einer
AnzeigenCondictio certi
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut eindeutig zu bechreiben war.
AnzeigenCondictio ex causa furtiva
Condictio ex causa furtiva ist die ausführliche Bezeichnung der condictio furtiva.
AnzeigenCondictio ex lege
Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen
AnzeigenCondictio ex paenitentia
Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt
AnzeigenCondictio furtiva
Die condictio furtiva bezeichnet im römischen Formularprozess die reipersokutorische, sachverfolgende Klage. Die condictio furtiva richtet sich gegen den Dieb, der
AnzeigenCondictio incerti
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut nicht eindeutig zu bechreiben
AnzeigenCondictio indebiti
Die condictio indebiti ist die heute in § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. BGB geregelte Leistungskondiktion. Die condictio
AnzeigenCondictio liberationis
Die condictio liberationis bezeichnet den Anspruch auf auf Befreiung von einer rechtsgrundlos eingegangenen Verpflichtung oder Verbindlichkeit.
AnzeigenCondictio ob causam datorum
Condictio ob causam datorum – die Kondiktion wegen eines vorausgesetzten Geschäftszwecks – ist eine andere Bezeichnung für die condictio ob
AnzeigenCondictio ob causam finitam
Bei der Condictio ob causam finitam handelt es sich um eine Unterform der condictio indebti, der Leistungskondiktion, die in §
AnzeigenCondictio ob causam futuram
Bei der Condictio ob causam futuram handelt es sich um eine Unterform der Leistungskondiktion, bei der ein Rechtsgrund für die
AnzeigenCondictio ob rem
Die condictio ob rem – oder ausführlich: die condictio ob rem dati re non secuta – ist der Bereicherungsanspruch wegen
AnzeigenCondictio ob turpem vel iniustam causam
Die condictio ob turpem vel iniustam causam – der Rückgewähranspruch für den unsittlichen oder ungerechten Fall – beschreibt einen Rückgewähranspruch
AnzeigenCondictio possessionis
Die condictio possessionis beschreibt einen Sonderfall der condictio indebiti, bei der ein ungerechtfertigt erlangter Besitz an einer Sache herausverlangt wird.
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