„Gegen alles“. Z.B. die absolute Mindermeinung…
AnzeigenLexikon: C
Causa iusta
Die causa iusta – der „gerechte Grund“ – bezeichnet in der Lehre vom bellum iustum, vom gerechten Krieg, eine der
AnzeigenConfiscatio
Confiscatio – die Einziehung – bezeichnet die entschädigungslose Beschlagnahme und Einziehung von Gütern oder Vermögensteilen durch den Staat. Eine Konfiskation
AnzeigenCessio bonorum
Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des
AnzeigenCommodum
Commodum – der Nutzen – ist in der Rechtssprache inbesondere aus dem Begriff „Stellvertretendes Commodum“ bekannt. Wird einem Schuldner eine
AnzeigenCessio
Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden
AnzeigenCura
Cura bezeichnet die „Sorgfalt“, die bei der Auswahl von Verrichtungsgehilfen zu beachten ist. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet bei der Haftung
AnzeigenCulpa levissima
Culpa levissima bezeichnet eine „leichteste Fahrlässigkeit“, also ein Grad des Verschuldens, der am untersten Ende der culpa levis, der leichten
AnzeigenCulpa levis
Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein
AnzeigenCulpa lata
Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit –
AnzeigenCulpa post pactum finitum
Culpa post pactum finitum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten und
AnzeigenCulpa post pactum perfectum
Culpa post pactum perfectum ist eine andere Bezeichnung für die culpa post contractum finitum, also die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten.
AnzeigenCulpa post contractum finitum
Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und
AnzeigenCulpa in contrahendo
Culpa in contrahendo – das „Verschulden bei Vertragsschluss“ – war ein neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch bestehender Haftungstatbestand. Er wurde von
AnzeigenCulpa
Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld: Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf. Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also
AnzeigenCum grano salis
Mit dem Zusatz cum grano salis – „mit einem Korn Salz“ – zu einer Aussage wird angedeutet, dass diese Aussage
AnzeigenCuius regio, eius religio
Cuius regio, eius religio – Wessen Land, dessen Glaube – beschreibt den in der Folge der Reformationszeit im Heiligen Römischen
AnzeigenCuius est commodum, eius est periculum
Cuius est commodum, eius est periculum – „Wessen die Sache ist, dessen ist die Gefahr“ – beschreibt den Grundsatz, dass
AnzeigenCui bono?
Cui bono? – Wem nützt es? – ist eine Frage, die davon ausgeht, dass der Täter einer Straftat in der
AnzeigenCorpus Iuris Civilis
Der Corpus Iuris Civilis – der „Bestand des zivilen Rechts – ist das auf Veranlassung des oströmischen Kaisers Justinian I.
AnzeigenContra proferentem
Contra proferentem – gegen den Hervorbringenden – bezeichnet eine Auslegungsregel, wonach im Vertragsrecht Klauseln bei Ungenauigkeit zulasten des Vertragsgestalters auszulegen
AnzeigenContra legem
Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer
AnzeigenLonga consuetudo
Longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – ist eine der Voraussetzungen zur Entstehung von Gewohnheitsrecht. Meist findet sich für diesen
AnzeigenConsuetudo
Consuetudo – die Gewohnheit – oder genauer die longa consuetudo – die langandauernde Gewohnheit – oder diuturnitas – das Dauern
AnzeigenConditio sine qua non
Die conditio sine qua non (oder klassisch: „condicio sine qua non“) – die „Bedingung, ohne die nicht“ – ist eine
AnzeigenCondictio certi
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut eindeutig zu bechreiben war.
AnzeigenCondictio ex lege
Die condictio ex lege – die Rückforderung aus dem Gesetz – bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage aus einem neuen
AnzeigenCondictio ex paenitentia
Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt
AnzeigenCondictio incerti
Die condictio incerti bezeichnet im römischen Formularprozess eine Herausgabeklage, bei der das vom Kläger herausverlangte Gut nicht eindeutig zu bechreiben
AnzeigenCondictio liberationis
Die condictio liberationis bezeichnet den Anspruch auf auf Befreiung von einer rechtsgrundlos eingegangenen Verpflichtung oder Verbindlichkeit.
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