Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des
AnzeigenLexikon: O
Obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur
Obligatio est vinculum iuris quo necessitate adstringimur – das Schuldverhältnis ist ein Rechtsband, durch welches wir nach Notwendigkeit (miteinander) verbunden
AnzeigenOfferta ad incertas personas
Offerta ad incertas personas – das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis – bezeichnet ein rechtsverbindliches Angebot an jedermann. Im Gegensatz
AnzeigenOmissio libera in causa
Omissio libera in causa – eine Unterlassung, die ihrem Wesen nach frei ist – ist eine Rechtskonstruktion, die die actio
AnzeigenOmnimodo facturus
Ein omnimodo facturus (oder alias facturus) ist ein Täter, der bereits fest und unter allen Umständen (omnimodo) entschlossen ist, die
AnzeigenOmnis condemnatio pecunaria est
Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses. Demgegenüber kann heute
AnzeigenOnus probandi
Onus probandi bezeichnet die Beweislast. Die Beweislast regelt die prozessualen Beweisrisiken und Beweisobliegenheiten. Dabei ist zu unterscheiden: Die objektive (materielle)
AnzeigenOpinio iuris
Die opinio iuris – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit – bezeichnet die Überzeugung, dass ein bestimmtes Verhalten rechtlich verbindlich ist.
AnzeigenOpinio iuris sive necessitatis
Opinio iuris sive necessitatis – die Überzeugung von der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit – ist eine der beiden allgemein anerkannten Entstehungsvoraussetzungen
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