Medias in res – „mitten hinein in die Sachen“ oder sinngemäß „in voranschreitender Handlung“ – bezeichnet Schilderungen, die nicht am
AnzeigenLexikon: M
Modus acquirendi
Modus acquirendi – die Übertragungsart – kennzeichnet in der titulus-modus-Lehre den für die Übereignung einer Sache erforderlichen tatsächlichen Vorgang der
AnzeigenMissio in bona
Missio in bona – die Einweisung in das Vermögen – war im römischen Recht eine gerichtliche Form der Zwangsvollstreckung, besser
AnzeigenMissio in possessionem
Missio in possessionem – das Einsetzen in das Vermögen [des Schuldners] – beschreibt die im römischen Recht vorgesehene Einweisung der
AnzeigenMutatis mutandis
Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie: Eine Analogie kann immer nur unter
AnzeigenMora debitoris
Mora debitoris – der Verzug des Schuldners – bezeichnet den heute in den §§ 286 ff. BGB geregelten Schuldnerverzug. Leistet
AnzeigenMora creditoris
Mora creditoris – der Verzug des Gläubigers – bezeichnet den heute in den §§ 293 ff. BGB geregelten Gläubigerverzug bzw.
AnzeigenMobilia sequuntur personam
Mobilia sequuntur personam – bewegliche Sachen folgen der Person – ist ein römischrechtlicher Grundsatz, wonach bewegliche Sachen, die eine Person
AnzeigenMinor restituitur non tamquam minor, sed tamquam laesus
Ein Minderjähriger wird nicht geschützt insofern er minderjährig, sondern insofern er benachteiligt worden ist.
AnzeigenMinima non curat praetor
Minima nun curat praetor – Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht – war ein Grundsatz des römischen Rechts, wonach
AnzeigenMater semper certa est
Mater semper certa est – die Mutter ist immer sicher – bezeichnet die unzweifelhafte Mutterschaft im Gegensatz zu der grundsätzlichen
AnzeigenMandamus
Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist. Dies umfasst etwa: Maßnahmen
AnzeigenMancipatio
Die mancipatio – die Manzipation – bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke
AnzeigenMala fides superveniens non nocet
Mala fides superveniens non nocet – schlechter Glaube, der sich nachträglich einstellt, schadet nicht – ist ein Grundsatz des gutgläubigen
AnzeigenMos maiorum
Mos maiorum – die Sitte der Vorfahren – bezeichnete im Römischen Rechtsverständnis die traditionellen Verhaltensweisen und Gebräuche. Zum mos maiorum
AnzeigenManus manum lavat
Manus manum lavat – Eine Hand wäscht die (andere) Hand – ist ein Vers des römischen Dichters Seneca , der
AnzeigenMala fide
Mala fide – der schlechte Glaube – bezeichnet die Bösgläubigkeit. Das Recht kennt in vielen Fällen den Schutz des „bona
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