Animus testandi – der Testierwille – ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für ein gültiges Testament.
Ein Testierwille liegt vor, wenn dass ein Testament in dem Bewusstsein verfasst wurde, dass es sich um eine rechtsverbindliche letztwillige Verfügung (und nicht nur um einen Entwurf) handelt. Am Testierwillen mangelt es, wenn der Erblasser zum Abfassen des Testaments gezwungen wurde.
Die Beweislast für das Vorliegen eines Testierwillens liegt bei demjenigen, der von der letztwilligen Verfügung profitiert – ist allerdings bei einem formgerecht verfassten und unterschriebenen Testament in aller Regel nicht zweifelhaft.