Beneficium excussionis realis ist eine Einrede des Schuldners, mit der dieser den Gläubiger darauf verweist, dass er zuerst ein Pfand zu verwerten habe, bevor er auf das Vermögen des Schuldners zurückgreifen kann.
Im deutschen Recht gilt dieser Grundsatz nicht, der Gläubiger kann vielmehr – solange vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, frei entscheiden, ob er Zahlung vom Schuldner verlangt oder sich aus dem Pfand befriedigt.
Intervise:
Beneficium excussionis personalis