Culpa lata bezeichnet die „grobe Fahrlässigkeit“, also dasjenige Maß an Fahrlässigkeit, bei dem – im Gegensatz zur leichten Fahrlässigkeit – die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße nicht beachtet wurde.
Dies ist regelmäßig dann gegeben, wenn die im konkreten Fall nicht beachteten Anforderungen an die erforderliche Sorgfalt von jedem Anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres erkannt und beachtet worden wären.
Im Strafrecht entspricht die culpa lata regelmäßig der Leichtfertigkeit, die in einigen Fahrlässigkeitstatbeständen (wie etwa der leichtfertigen Steuerverkürzung) als einzige Fahrlässigkeitsform strafbewehrt ist.
Intervise:
Culpa
Culpa levis