Condictio certae rei bezeichnet im römischen Formularprozess die Klage des Gläubigers auf Verschaffung des Eigentums oder des Besitzes an einer bestimmten Sache.
Voraussetzung für eine condictio certae rei war
- die stipulatio, das formale Versprechen des Schuldners, das Eigentum oder den Besitz an dieser Sache zu beschaffen, sowie
- die Nichterfüllung bei Fälligkeit.
Intervise:
Condictio
Condictio certae pecuniae