Culpa levis bezeichnet die „leichte Fahrlässigkeit“, die vorliegt, wenn dem Betroffenen – im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit – lediglich ein als gering zu bewertender Sorgfaltspflichtverstoß vorgeworfen werden kann.
Maßstab für die Abgrenzung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist stets ein objektiver, pflichtbewußter Dritter. Je nachdem, wer hier als Maßstab herangezogen wird, kann die culpa levis weiter differenziert werden:
- Bei der culpa levis in abstracto ist der Maßstab das alltägliche Verhalten einer „normalen“ Person;
- bei der culpa levis in concreto ist der Maßstab dagegen der bonus pater familias.
Intervise:
Culpa
Culpa lata
Culpa levissima