Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld:
- Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf.
- Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit, im engeren Sinne z.T. auch nur die Fahrlässigkeit.
Intervise:
Culpa lata
Culpa levis