Ignoratia iuris non excusat – die Gesetzesunkenntnis entschuldigt nicht – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt
AnzeigenSchlagwort: Vorsatz
Ignoratnia iuris neminem excusat
Ignoratnia iuris neminem excusa – Rechtsunkenntnis entschuldigt niemanden – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt vor
AnzeigenIgnoratia iuris nocet
Ignoratia iuris nocet – Rechtsunkenntnis schadet – beschreibt eine römische Rechtsmaxime, die heute allgemein als „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
AnzeigenOmissio libera in causa
Omissio libera in causa – eine Unterlassung, die ihrem Wesen nach frei ist – ist eine Rechtskonstruktion, die die actio
AnzeigenIgnorantia legis non excusat
Ignorantia legis non excusat – Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“) – beschreibt die
AnzeigenIgnorantia legis
Ignorantia legis – die Unkenntnis des Gesetzes – bezeichnet den Verbotsirrtum, den Irrtum über das rechtliche Verbotensein einer Handlung bzw.
AnzeigenIgnorantia facti
Ignorantia facti – die Unkenntnis des Sachverhalts – umschreibt im Strafrecht den Tatbestandsirrtum, bei dem der Handelnde wesentliche Teile des
AnzeigenError in persona
Error in persona – der Irrtum über die Person – beschreibt in der Strafrechtswissenschaft den Irrtum des Täters über die
AnzeigenError in persona vel in obiecto
Error in persona vel in objecto – der Irrtum über die Person oder das Objekt – ist eine Figur der
AnzeigenDolus generalis
Dolus generalis – der allgemeine (generelle) Vorsatz – bezeichnet die frühere herrschende Vorsatzlehre, wonach eine Strafbarkeit wegen einer vorsätzlich begangenen
AnzeigenDolus directus
Dolus directus – direkter (unbedingter) Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter um das Ergebnis seiner Tat weiß und diesen
AnzeigenDolus eventualis
Dolus eventualis – bedingter Vorsatz – liegt vor, wenn der Täter den Erfolg zwar nicht unbedingt will, sich damit aber
AnzeigenDolus malus
Dolus malus – der schlechte Vorsatz – bezeichnet ein von der Rechtsordnung mißbilligtes Täuschen beim Vertragsschluss Im römischen Recht war
AnzeigenDolus bonus
Dolus bonus – der gute Vorsatz – bezeichnet die negatia bonae fidei, den von der Rechtsordnung gebilligte Gegensatz zum dolus
AnzeigenDolus subsequens
Dolus subsequens – der (der Tat) nachfolgende Vorsatz – beschreibt einen Sachverhalt, dass ein Täter fahrlässig einen Erfolg herbeiführt, dies
AnzeigenDolus antecedens
Dolus antecedens – der (der Tat) vorangehende Vorsatz – beschreibt einen Sachverhalt, dass ein Täter einen bestimmten Vorsatz hatte, diesen
AnzeigenDolus alternativus
Beim dolus alternativus – dem Alternativvorsatz – hat der Täter zwar einen Tatentschluss gefasst und will eine bestimmte Handlung, weiß
AnzeigenDolos
Dolos bezeichnet – je nach Kontext – „arglistig“ oder „schuldhaft“. Intervise: Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est Dolus
AnzeigenDolus
Dolus bezeichnet – je nach dem jeweiligen Kontext – den Vorsatz, die Schuld, das Verschulden.
AnzeigenCulpa
Culpa bezeichnet das Verschulden bzw. die Schuld: Im Strafrecht bezeichnet culpa den Schuldvorwurf. Im Zivilrecht bezeichnet culpa das „Verschulden“, also
AnzeigenAnimus socii
Der animus socii – der Wille des Gesellschafters – bezeichnet im Strafrecht den Vorsatz des Anstifers oder des Gehilfen, der
AnzeigenAnimus auctoris
Der animus auctoris – der Wille des Urhebers – ist der Wille, eine Straftat zu begehen. Er grenzt den Täter
AnzeigenActio libera in causa
Die Actio libera in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach frei ist – ist eine durch Rechtswissenschaft und
AnzeigenAberratio ictus
Die aberratio ictus – das Fehlgehen eines Schlages – ist eine Figur der Versuchslehre im Strafrecht. Anders als beim „error
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