Proverbia Iuris

Culpa post contractum finitum

Die culpa post contractum finitum – das Verschulden nach Vertragsende – bezeichnete ein nachwirkendes Schuldverhältnis, aus dem nachvertragliche Schutz- und Rücksichtnahme- und Treuepflichten erwachsen können, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslöst. Die culpa post contractum finitum gewährte damit Schadensersatz für nachvertragliche Verletzungen einer vertraglichen Nebenpflicht.

Wie auch die culpa in contrahendo war auch die culpa post contractum finitum im Bürgerlichen Gesetzbuch zunächst nicht normiert. Erst mit der zum Jahreswechsel 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsnovelle findet auch die culpa post contractum finitum eine gesetzliche Stütze in § 280 Abs. 1 BGB. Bis dahin wurde die culpa post contractum finitum – verstanden als die Verletzung nachvertraglicher Nebenpflichten – wie eine Schlechterfüllung des Vertrages angesehen und daher als ein Unterfall der positiven Vertragsverletzung (pVV) bzw. der positiven Forderungsverletzung angesehen.

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Culpa in contrahendo

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