Cessio – die Abtretung – bezeichnet die Übertragung einer Forderung von dem bisherigen, übertragenden Gläubiger („Zedent“) auf den neuen, empfangenden Gläubiger („Zessionar“) aufgrund eines Vertrages zwischen Zedent und Zessionar. Vermittels dieser Abtretung wird der Zessionar neuer Gläubiger der Forderung.
Das deutsche Recht regelt die Abtretung in den §§ 398 ff. BGB.
Mit der Abtretung gegen regelmäßig auch die bestehenden Neben- und Vorzugsrechte, insbesondere die bestellten Kreditsicherheiten, auf den Zessionar über, § 401 BGB.
Intervise:
Cessio necessaria
Cessio legis