Proverbia Iuris

Condictio ex paenitentia

Die condictio ex paenitentia – die Rückforderung aus Reue – bezeichnete ursprünglich eine Rückforderung, wenn sich der Geber den Rücktritt für den Fall vorbehalten hat, dass der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Den (namensgebenden) Hauptfall der condictio ex paenitentia bildete im römischen Recht die Übereignung eines Sklaven zum Zwecke der Freilassung (paenitentia) durch den Empfänger. Wird der Sklave vom Empfänger nicht freigelassen, kann der Geber ihn zurückfordern.

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Condictio
Condictio ob rem

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