Proverbia Iuris

Cessio necessaria

Cessio necessaria – der „notwendige Forderungsübergang“.

Die Übertragung einer Forderung ist ihrem Rechtsgrund nach entweder

  • eine freiwillige, eine „cessio voluntaria“ oder
  • eine notwendige, eine „cessio necessaria“.

Der Unterschied findet sich im Willen des Gläubigers: bei der cessio voluntaria tritt der Gläubiger die Forderung aus freiem Willen ab. Bei der cessio necessaria erfolgt der Forderungsübergang entweder kraft Gesetzes (cessio legis) oder – etwa im Bereich der Zwangsvollstreckung – infolge gerichtlicher Anordnung.

Das österreichische Zivilrecht kennt den Begriff der cessio necessaria noch für einen anderen Anwendungsfall: Wer die Schuld eines anderen, für die er nicht haftet, bezahlt, kann vor oder bei der Zahlung vom Gläubiger die Abtretung seiner Rechte verlangen; hat er das getan, so wirkt die Zahlung als Einlösung der Forderung, § 1442 ABGB.

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Cessio legis

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