Proverbia Iuris

Error in procedendo

Error in procedendo – der Irrtum im vorgehen – ist ein Fehler des Gerichts, dass irrtümlich seine eigene Zuständigkeit angenommen hat.

Auch ein vom unzuständigen Gericht getroffenes Urteil ist wirksam, wenn es auch – je nach Verfahrensordnung – noch mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann. Der einfache Irrtum des Gerichts über seine Zuständigkeit ist auch kein Verstoß gegen das grundgesetzlich garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, solange das Gericht seine Entscheidung nicht willkürlich getroffen hat.

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