Cessio bonorum – die Abtretung der Ehrenmänner – beschrieb im römischen Rechte die durch den zahlungsunfähigen Schuldner vorgenommene Abtretung des Vermögens an seine Gläubiger.
Durch diese freiwillige Vermögensabtretung wurde der Schuldner vor einigen Nachteilen Nachteilen bewahrt, die mit der ansonsten drohenden missio in possessionem, der gerichtlichen Einweisung der Gläubiger in sein Vermögen, verbunden waren.
In Deutschland wurde die Cessio bonorum im Zusammenhang mit dem Erlass der deutschen Justizgesetze durch § 4 des Einführungsgesetzes zur Deutschen Konkursordnung abgeschafft, soweit sie noch in Geltung war und nicht bereits früher – wie etwa für die preußischen Kernlande durch das preußische Allgmeine Landrecht – aufgehoben wurden waren.
Intervise:
Missio in possessionem
Missio in bona