Kategorie: Generaliter (Allgemein)
Lex imperfecta
Lex imperfecta – das unvollständige Gesetz – bezeichnet ein Gesetz, dass zwar einen Tatbestand, aber keine Rechtsfolge beschreibt.
Solche legis imperfecta können sowohl ungewollt, etwa aufgrund eines Redaktionsversehens, oder aber auch gewollt – als sanktionsfreie Ordnungsvorschrift – entstehen. Ein Beispiel …
AnzeigenLex posterior derogat legi priori
Lex posterior derogat legi priori – das jüngere Gesetz hebt das frühere Gesetz auf – beschreibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz.
Der Grundsatz des lex posterior besagt, dass eine spätere Rechtsnorm einer ältere Norm, die den gleichen Sachverhalt regelt, vorgeht, mithin also …
AnzeigenLex specialis
Lex specialis – das speziellere Gesetz – ist ein Gesetz, das eine bestimmte Sachverhaltskonstellation konkreter umschreibt als ein lex generalis, und das daher dem lex generalis vorgeht: lex specialis derogat legi generali.…
AnzeigenLex specialis derogat legi generali
Lex specialis derogat legi generali – das speziellere Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze – ist eine Auslegungsregel und Anwendungsregel für Rechtsnormen, die besagt, dass eine besondere (etwa speziell für eine bestimmte Sachverhaltskonstellation geltende) Regel – die lex specialis – die …
AnzeigenLex superior derogat legi inferiori
Lex superior derogat legi inferiori – das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere – ist eine Rechtsanwendungsregel und Auslegungsregel für Gesetze, nach der in der Normpyramide höherrangige Rechtsregeln die niederrangigen Rechtsregeln verdrängen.
Der Grundsatz lex superior derogat legi inferiori findet sowohl …
AnzeigenManus manum lavat
Manus manum lavat – Eine Hand wäscht die (andere) Hand – ist ein Vers des römischen Dichters Seneca , der hier einen Vers des griechischen Dichters Epicharm übersetzt hat. Vollständig lautet der Vers bei Seneca:…
AnzeigenMedias in res
Mos maiorum
Mos maiorum – die Sitte der Vorfahren – bezeichnete im Römischen Rechtsverständnis die traditionellen Verhaltensweisen und Gebräuche.
Zum mos maiorum zählten nach Cato:
- labor– die Mühe und Arbeit, die jeder Bürger für die res publica aufbringen soll,
- iustitia –
Mutatis mutandis
Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:
Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.
Die …
AnzeigenNeminem laedere
Neminem laedere – niemanden schäden – ist ein allgemeiner Grundsatz, der nicht nur dem Schadensersatzrecht zugrunde liegt.
Dieser Grundsatz findet sich bei Ulpian auch in einem umfassenderen Kontext: Honeste vivere, neminem laedere, suum cuique tribuere.
Schopenhauer nutzt diese Sentenz in …
AnzeigenNemo potest cogi ad factum
Niemand kann gezwungen werden zu handeln.…
AnzeigenNon ex regula ius sumatur, sed ex iure quod est regula fiat
Das Recht ergibt sich nicht aus der Regel, sondern aus dem Recht wird die Regel gebildet.…
AnzeigenPer curiam
Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.…
AnzeigenPetitio principii
Die petitio principii – die Berufung auf den Beweisgrund – ist ein Scheinbeweis, ein circulus in demonstrando bzw. circulus in probando, da hierbei versucht wird, eine Behauptung durch Aussagen zu beweisen, in denen die Behauptung bereits als wahr vorausgesetzt wird. …
AnzeigenPrae limine
Praesumptio iuris
Praesumptio iuris – die rechtliche Vermutung – beschreibt eine (widerlegbare) Beweisführung:
Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss, indem dann vermutet wird, dass etwas Anderes ebenfalls vorliegt. Diese Vermutung greift solange, bis das Gegenteil bewiesen …
AnzeigenPraesumptio iuris et de iure
Praesumptio iuris et de iure – die rechtliche und von Rechts wegen geltende Vermutung – beschreibt eine (unwiderlegbare) Beweisführung in Form einer Fiktion:
Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss und ordnet unwiderlegbar an, dass …
AnzeigenPraeter legem
Praeter legem – am Gesetz vorbei – bezeichnet eine Rechtsansicht, die am (geschriebenen) Gesetz vorbeigeht, die sich zwar nicht über den Wortlaut der Norm hinwegsetzt, gleichwohl aber nicht mehr vom Wortsinn der Norm gedeckt ist.
Rechtsfortbildungen praeter legem werden teilweise …
AnzeigenPrivilegium de non appellando
Privilegium de non appellando bezeichnete im Mittelalter das Appellationsprivileg, das bestimmten Fürsten, Grafen und Reichsstädten vom Deutschen König bzw. vom Römisch-deutschen Kaiser verliehen wurde.
Im Gemeinen Recht des Mittelalters verstand man unter der Appellation das Rechtsinstitut, das es der unterlegenen …
AnzeigenPrivilegium de non evocando
Mit dem privilegium de non evocando – dem Privileg des nicht geladen Werdens – gab der Deutsche König bzw. Römisch-deutsche Kaiser ein Teil seiner Gerichtsgewalt an den jeweiligen Landesherrn ab.
Im mittelalterlichen Reichsverständnis konnten alle Rechtsstreitigkeiten vor den Römisch-deutschen Kaiser …
AnzeigenPro domo
Pro domo – für das Haus – bezeichnet eine Tätigkeit „in eigener Sache“.
Die römische Redewendung „pro domo“ oder „de domo sua“ – vom eigenen Haus – rührt von der oratio pro domo, einer Rede, die Cicero nach seiner Rückkehr …
AnzeigenPro forma
Pro forma – für die Form – beschreibt ein Verhalten nur der Form halber, um der Form zu genügen.
So ist eine Proforma-Rechnung etwa eine Rechnung, die aus steuerlichen Gründen oder zu Zollzwecken ausgestellt wird, um den Wert der Warensendung …
AnzeigenQuid pro quo
Ratio legis
Ratio legis – der Sinn des Gesetzes – beschreibt den Zweck und Hauptgedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum die Rechtsnorm erlassen wurde.
Die ratio legis ist der Kern der sogenannten teleologischen, am Gesetzeszweck orientierten Gesetzesauslegung. Dieser Gesetzeszweck kann jedoch …
AnzeigenRoma locuta causa finita
Roma locuta causa finita – Rom hat entschieden, die Sache ist erledigt – ist ein Rechtsgrundsatz, der aus dem Kirchenrecht stammt: Die Entscheidung der höchsten Instanz (ursprünglich: des Papstes) ist stets rechtskräftig, es verbleiben keine Rechtsmittel (und kein Raum für …
AnzeigenRubrica legis non est lex
Rubrica legis non est lex – die Überschrift des Gesetzes ist nicht das Gesetz.…
AnzeigenScire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem
Scire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem – die Gesetze zu kennen heißt nicht, sich an ihren Wortlaut zu halten, sondern an ihren Sinn und Zweck. …
AnzeigenSedes materiae
Sedes materiae – der Sitz des Gegenstandes – beschreibt die für die Entscheidung eines Falles entscheidende Gesetzesstelle, also das jeweils anzuwendende Recht.…
AnzeigenSilent enim leges inter arma
Silent enim leges inter arma – Denn unter den Waffen schweigen die Gesetze – war ein römischer Rechtsgrundsatz, der den Bruch des Gesetzesrechts in Kriegszeiten legitimiert.
Dieser Grundsatz wurde erstmals von Cicero in seiner Verteidigungsrede „Pro Titus Annio Milone“ 52 …
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