Proverbia Iuris

Lex generalis

Lex generalis – das allgemeine Gesetz – ist ein Gesetz, das einen Sachverhalt abstrakter umschreibt als ein lex specialis, das z.B. nur einen eng umrissenen Sachverhalt regelt, und das daher von dem lex specialis in dessen Anwendungsbereich verdrängt wird: lex

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Lex imperfecta

Lex imperfecta – das unvollständige Gesetz – bezeichnet ein Gesetz, dass zwar einen Tatbestand, aber keine Rechtsfolge beschreibt.

Solche legis imperfecta können sowohl ungewollt, etwa aufgrund eines Redaktionsversehens, oder aber auch gewollt – als sanktionsfreie Ordnungsvorschrift – entstehen. Ein Beispiel …

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Lex posterior derogat legi priori

Lex posterior derogat legi priori – das jüngere Gesetz hebt das frühere Gesetz auf – beschreibt einen allgemeinen Rechtsgrundsatz.

Der Grundsatz des lex posterior besagt, dass eine spätere Rechtsnorm einer ältere Norm, die den gleichen Sachverhalt regelt, vorgeht, mithin also …

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Lex superior derogat legi inferiori

Lex superior derogat legi inferiori – das ranghöhere Gesetz verdrängt das rangniedere – ist eine Rechtsanwendungsregel und Auslegungsregel für Gesetze, nach der in der Normpyramide höherrangige Rechtsregeln die niederrangigen Rechtsregeln verdrängen.

Der Grundsatz lex superior derogat legi inferiori findet sowohl …

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Manus manum lavat

Manus manum lavat – Eine Hand wäscht die (andere) Hand – ist ein Vers des römischen Dichters Seneca , der hier einen Vers des griechischen Dichters Epicharm übersetzt hat. Vollständig lautet der Vers bei Seneca:…

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Medias in res

Medias in res – „mitten hinein in die Sachen“ oder sinngemäß „in voranschreitender Handlung“ – bezeichnet Schilderungen, die nicht am Anfang („ab ovo„) beginnen, sondern dort, wo das Geschehen wichtig wird.

Medias in res ist eine Abwandlung der …

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Mos maiorum

Mos maiorum – die Sitte der Vorfahren – bezeichnete im Römischen Rechtsverständnis die traditionellen Verhaltensweisen und Gebräuche.

Zum mos maiorum zählten nach Cato:

  • labor– die Mühe und Arbeit, die jeder Bürger für die res publica aufbringen soll,
  • iustitia
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Mutatis mutandis

Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:

Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.

Die …

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Per curiam

Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.…

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Petitio principii

Die petitio principii – die Berufung auf den Beweisgrund – ist ein Scheinbeweis, ein circulus in demonstrando bzw. circulus in probando, da hierbei versucht wird, eine Behauptung durch Aussagen zu beweisen, in denen die Behauptung bereits als wahr vorausgesetzt wird. …

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Prae limine

Prae limine – vor der Schwelle (des Gerichts) – beschreibt ein (Vor-)Verfahren hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit, das entweder in das Hauptverfahren mündet oder in eine Klageabweisung (mittels eines a-limine-Urteils) wegen Unzulässigkeit.…

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Praesumptio iuris

Praesumptio iuris – die rechtliche Vermutung – beschreibt eine (widerlegbare) Beweisführung:

Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss, indem dann vermutet wird, dass etwas Anderes ebenfalls vorliegt. Diese Vermutung greift solange, bis das Gegenteil bewiesen …

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Praesumptio iuris et de iure

Praesumptio iuris et de iure – die rechtliche und von Rechts wegen geltende Vermutung – beschreibt eine (unwiderlegbare) Beweisführung in Form einer Fiktion:

Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss und ordnet unwiderlegbar an, dass …

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Praeter legem

Praeter legem – am Gesetz vorbei – bezeichnet eine Rechtsansicht, die am (geschriebenen) Gesetz vorbeigeht, die sich zwar nicht über den Wortlaut der Norm hinwegsetzt, gleichwohl aber nicht mehr vom Wortsinn der Norm gedeckt ist.

Rechtsfortbildungen praeter legem werden teilweise …

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Privilegium de non appellando

Privilegium de non appellando bezeichnete im Mittelalter das Appellationsprivileg, das bestimmten Fürsten, Grafen und Reichsstädten vom Deutschen König bzw. vom Römisch-deutschen Kaiser verliehen wurde.

Im Gemeinen Recht des Mittelalters verstand man unter der Appellation das Rechtsinstitut, das es der unterlegenen …

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Privilegium de non evocando

Mit dem privilegium de non evocando – dem Privileg des nicht geladen Werdens – gab der Deutsche König bzw. Römisch-deutsche Kaiser ein Teil seiner Gerichtsgewalt an den jeweiligen Landesherrn ab.

Im mittelalterlichen Reichsverständnis konnten alle Rechtsstreitigkeiten vor den Römisch-deutschen Kaiser …

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Pro domo

Pro domo – für das Haus – bezeichnet eine Tätigkeit „in eigener Sache“.

Die römische Redewendung „pro domo“ oder „de domo sua“ – vom eigenen Haus – rührt von der oratio pro domo, einer Rede, die Cicero nach seiner Rückkehr …

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Pro forma

Pro forma – für die Form – beschreibt ein Verhalten nur der Form halber, um der Form zu genügen.

So ist eine Proforma-Rechnung etwa eine Rechnung, die aus steuerlichen Gründen oder zu Zollzwecken ausgestellt wird, um den Wert der Warensendung …

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Quid pro quo

Quid pro quo – Dieses für Das – ist eine sinnhafte Umschreibung eines Synallagmas: Do ut des – ich gebe, damit du gibst.

Quid pro quo ist sowohl ein Rechtsgrundsatz wie auch ein ökonomisches Prinzip, wonach jemand, der etwas gibt, …

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Ratio legis

Ratio legis – der Sinn des Gesetzes – beschreibt den Zweck und Hauptgedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum die Rechtsnorm erlassen wurde.

Die ratio legis ist der Kern der sogenannten teleologischen, am Gesetzeszweck orientierten Gesetzesauslegung. Dieser Gesetzeszweck kann jedoch …

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Roma locuta causa finita

Roma locuta causa finita – Rom hat entschieden, die Sache ist erledigt – ist ein Rechtsgrundsatz, der aus dem Kirchenrecht stammt: Die Entscheidung der höchsten Instanz (ursprünglich: des Papstes) ist stets rechtskräftig, es verbleiben keine Rechtsmittel (und kein Raum für …

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Silent enim leges inter arma

Silent enim leges inter arma – Denn unter den Waffen schweigen die Gesetze – war ein römischer Rechtsgrundsatz, der den Bruch des Gesetzesrechts in Kriegszeiten legitimiert.

Dieser Grundsatz wurde erstmals von Cicero in seiner Verteidigungsrede „Pro Titus Annio Milone“ 52 …

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