Sedes materiae – der Sitz des Gegenstandes – beschreibt die für die Entscheidung eines Falles entscheidende Gesetzesstelle, also das jeweils anzuwendende Recht.
in lingua latina
Sedes materiae – der Sitz des Gegenstandes – beschreibt die für die Entscheidung eines Falles entscheidende Gesetzesstelle, also das jeweils anzuwendende Recht.
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