Scire leges non hoc est verba earum tenere, sed vim ac potestatem – die Gesetze zu kennen heißt nicht, sich an ihren Wortlaut zu halten, sondern an ihren Sinn und Zweck.
Diese Sentenz fasst die teleologische Gesetzesauslegung, die Auslegung auf der Grundlage der ratio legis, in einem Satz zusammen.