Praeter legem – am Gesetz vorbei – bezeichnet eine Rechtsansicht, die am (geschriebenen) Gesetz vorbeigeht, die sich zwar nicht über den Wortlaut der Norm hinwegsetzt, gleichwohl aber nicht mehr vom Wortsinn der Norm gedeckt ist.
Rechtsfortbildungen praeter legem werden teilweise notwendig, wenn
- wenn das Gesetz bestimmte Fallkonstellationen zunächst übersieht – wie etwa die culpa in contrahende oder die positive Vertragsverletzung in der ursprünglichen Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches – oder aber
- wenn neue Arbeitsweisen oder Vertragstypen einer rechtlichen Einordnung bedürfen – wie etwa das Aufkommen des Factoringvertrages oder die Sicherungsübereignung.
Intervise:
Contra legem