Ipso iure – aus dem Gesetz – beschreibt, dass eine bestimmte rechtliche Wirkung oder ein Erfolg ohne weiteres Zutun unmittelbar kraft Gesetzes – „von Rechts wegen“ – eintritt.
Intervise:
Ipso facto
in lingua latina
Ipso iure – aus dem Gesetz – beschreibt, dass eine bestimmte rechtliche Wirkung oder ein Erfolg ohne weiteres Zutun unmittelbar kraft Gesetzes – „von Rechts wegen“ – eintritt.
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