Ius respondendi ex auctoritate principis – das Recht, mit kaiserlicher Autorität eine Antwort zu geben – war das vom Kaiser an herausragende römische Juristen verliehenen Recht, auf Rechtsfragen durch rechtsverbindliche Gutachten zu antworten.
Das ius respondendi ist seit Kaiser Augustus bekannt und wurde zunächst nur einer kleinen Zahl rechtsgelehrter Senatoren erteilt, später, etwa ab der Mitte des 2. Jahrhunderts, wurde es mehrheitlich an equites, an Angehörige des Ritterstandes, verliehen.
Durch das ius respondendi erfuhr das römische Rechtswesen bedeutende Fortentwicklungen, während die Respondierjuristen als Angehörige des kaiserlichen Rates -des consilium- allgemein ein hohes Ansehen genossen und über den cursus honorum Ämter bis hin zur Präfektur (Prätorianerpräfektur) erreichen konnten.
Intervise:
Mos maiorum
Leges doudecim tabularum
Ius respondendi
Ius civilis