Contra legem – gegen das Gesetz – bezeichnet eine Rechtsfortbildung oder ein Urteil, dass sich über den ausdrücklichen Wortlaut einer Norm hinwegsetzt.
Contra legem bezeichnet damit eine Rechtsfortbildung, eine Entscheidung oder ein Vorgehen, die mit dem geltenden Gesetz nicht zu vereinbaren ist.
Intervise:
Praeter legem