Proverbia Iuris

Ratio legis

Ratio legis – der Sinn des Gesetzes – beschreibt den Zweck und Hauptgedanken einer Rechtsnorm, also den Grund, warum die Rechtsnorm erlassen wurde.

Die ratio legis ist der Kern der sogenannten teleologischen, am Gesetzeszweck orientierten Gesetzesauslegung. Dieser Gesetzeszweck kann jedoch meist nur erfasst werden, wenn auch auf andere Auslegungsprinzipien, insbesondere auf die Entstehungsgeschichte der Norm (historische Auslegung) zurück gegriffen wird.

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