Proverbia Iuris

Per curiam

Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.

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