A posteriori – „Von dem, was nachher kommt“ – bezeichnet eine epistemische Eigenschaft von Urteilen: Urteile a posteriori werden –
AnzeigenSchlagwort: Urteil
A priori
A priori – „Vom Früheren her“ – wurde in der scholastischen Philosophie als Übersetzung der aristotelischen Unterscheidung zwischen „proteron“ und
AnzeigenArguendo
Arguendo sind erläuternde, nicht entscheidungserhebliche, Ausführungen des Gerichts, etwa ein Obiter dictum.
AnzeigenIn contumaciam
In contumaciam – In Abwesenheit – meint den Erlass eines Urteils in Abwesenheit des Angeklagten oder einer Prozesspartei, die trotz
AnzeigenInter omnes
Inter omnes – zwischen Allen – bezeichnet eine Wirkung bestimmter Urteile, die nicht nur zwischen den Parteien dieses Rechtsstreits wirken,
AnzeigenInter partes
Inter partes – zwischen den Parteien – kennzeichnet Rechte und Pflichten, die nicht wie absolute Rechte erga omnes – gegenüber
AnzeigenIudex non calculat
Iudex non calculat – ein Richter rechnet nicht – sagt (hoffentlich) nichts über die kalkulatorischen Fähigkeiten eines Richters aus, sondern
AnzeigenIudicium dei
Dem Iudicium dei – dem Gottesurteil – lag die Vorstellung zugrunde, dass der Sieg der Gerechtigkeit durch das Eingreifen eines
AnzeigenIudicium divinum
Gottesurteil. Siehe die nähere Beschreibung zu iudicium dei.
AnzeigenIudicium ordalium
Gottesurteil. Siehe die nähere Beschreibung zu iudicium dei.
AnzeigenMandamus
Mandamus – wir ordnen an – kennzeichnet eine gerichtliche Anordnung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist. Dies umfasst etwa: Maßnahmen
AnzeigenObiter dictum
Ein obiter dictum – das „nebenbei Gesagte“ – bezeichnet eine in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die für die Begründung des
AnzeigenOmnis condemnatio pecunaria est
Omnis condemnatio pecunaria est – Jede Verurteilung besteht in Geld – beschreibt einen Grundsatz des römischen Zivilprozesses. Demgegenüber kann heute
AnzeigenPer curiam
Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt,
AnzeigenRatio decidendi
Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die
AnzeigenRes iudicata
Res iudicata – die entschiedene Sache – beschreibt einen Grundsatz der materiellen Rechtskraft: Ist ein Streitgegenstand rechtskräftig entschieden, darf er
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