Praesumptio iuris – die rechtliche Vermutung – beschreibt eine (widerlegbare) Beweisführung:
Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss, indem dann vermutet wird, dass etwas Anderes ebenfalls vorliegt. Diese Vermutung greift solange, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Ein Anwendungsfall der presumptio iuris ist der Anscheinsbeweis, der prima-facie-Beweis.
Intervise:
Praesumptio iuris et de iure
Prima facie