Proverbia Iuris

Pro forma

Pro forma – für die Form – beschreibt ein Verhalten nur der Form halber, um der Form zu genügen.

So ist eine Proforma-Rechnung etwa eine Rechnung, die aus steuerlichen Gründen oder zu Zollzwecken ausgestellt wird, um den Wert der Warensendung zu dokumentieren. Anders als eine „richtige“ Rechnung soll sie dagegen den Empfänger nicht zur Zahlung auffordern.

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