Proverbia Iuris

Mutatis mutandis

Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:

Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.

Die analog anzuwendende Rechtsnorm oder vertragliche Regelung ist also nur mutatis mutandis anzuwenden.

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