Mutatis mutandis – nach Änderung des zu Ändernden – beschreibt einen Grundsatz der Analogie:
Eine Analogie kann immer nur unter angemessener Berücksichtigung der Sachverhaltsteile vorgenommen werden, die sich nicht mit dem analog anzuwendenden Grundsatz decken: mit den nötigen Änderungen.
Die analog anzuwendende Rechtsnorm oder vertragliche Regelung ist also nur mutatis mutandis anzuwenden.