Proverbia Iuris

Argumentum a fortiori

Argumentum a fortiori – der Schluss vom Stärkeren her – beschreibt einen logischer Analogieschluss (Größenschluss), bei dem eine Behauptung bewiesen werden soll durch eine schon bewiesene stärkere Behauptung.

Das argumentum a fortiori ist ein „Erst-recht-Schluss“: Wenn dies gilt, muss erst recht jenes gelten. Argumenta a fortiori werden oftmals zur Bekräftigung von Behauptungen eingesetzt, dabei aber auch oftmals – las petitio principii – dazu benutzt, einen logischen Schluss vorzutäuschen, obwohl tatsächlich keiner vorliegt.

Das argumentum a fortiori findet dabei in zwei Formen Anwendung:

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A maiore ad minus
A minore ad maius

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