Argumentum a minori ad maius – der Schluss vom Kleineren auf das Größere – beschreibt einen logischen Analogieschluss.
In der juristischen Methodenlehre beschreibt das argumentum a minori ad maius den Schluss vom Kleineren auf das Größere: So lässt sich mit einem argumentum a minori ad maius begründen, dass etwa in einer enggefassten Regelanordnung – etwa einer Verbotsanordnung – auch ist die weitergehende Anordnung enthalten ist.
Wie der gegenteilige Schluss des argumentum a maiori ad minus handelt es sich beim argumenten a minori ad maius um ein argumentum a fortiori, einen „Erst-recht-Schluss„. Das argumentum a minori ad maius begegnet damit auch den gleichen logischen Bedenken wie das bekanntere argumentum a maiori ad minus.
Intervise:
A maiore ad minus
Argumentum a fortiori