Proverbia Iuris

Argumentum e contrario

Argumentum e contrario – der Schluss vom Gegenteil aus – beschreibt in der juristischen Methodenlehre den Umkehrschluss.

Hierzu wird bei der Auslegung einer Rechtsnorm aus einer offenbar geplanten Regelungslücke gefolgter, dass der ungeregelte Sachverhalt nicht durch eine Analogie mit der gleichen Rechtsfolge wie die vorhandene Norm geregelt werden darf. Anders als bei einer planwidrigen Lücke, die mithilfe eines argumentun a fortiori geschlossen werden kann, muss vor der Anwendung eines argumentum e contrario also die – mit den üblichen juristischen Methoden vorgenommene – Auslegung der Norm zunächst ergeben, dass der betreffende Sachverhalt bewusst nicht in die bestehende Regelung mit einbezogen wurde.

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Argumentum a fortioriA maiore ad minus

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