Lex imperfecta – das unvollständige Gesetz – bezeichnet ein Gesetz, dass zwar einen Tatbestand, aber keine Rechtsfolge beschreibt.
Solche legis imperfecta können sowohl ungewollt, etwa aufgrund eines Redaktionsversehens, oder aber auch gewollt – als sanktionsfreie Ordnungsvorschrift – entstehen. Ein Beispiel hierfür in Deutschland ist die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung, die zwar eine „Richt-„Geschwindigkeit vorsieht, an ihre Überschreitung aber selbst keine weitere Sanktionen knüpft.