Proverbia Iuris

Pactum de non cedendo

Pactum de non cedendo – der Vertrag, dass nicht abgetreten wird – bezeichnet ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot.

Nach § 399 BGB können die Parteien eines Vertrages vereinbaren, dass der Gläubiger einer Forderung diese nicht an einen Dritten abtreten darf. …

Anzeigen

Pactum de non petendo

Pactum de non petendo – die Vereinbarung, nicht zu fordern – beschreibt eine Stillhaltevereinbarung, also eine zweiseitige Vereinbarung, einen Anspruch unabhängig von seiner Begründetheit und Fälligkeit nicht zu erheben.

Ein solcher pactum de non petendo bildet in einem Klageverfahren ein …

Anzeigen

Par conditio creditorum

Par conditio creditorum – die gleiche Situation der Gläubiger – beschreibt das insolvenzrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger, also der Grundsatz, dass in der Insolvenz alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.…

Anzeigen

Pari passu

Pari passu – im gleichen Schritt – bezeichnet eine oftmals in Kreditverträgen verwendete Gleichrangerklärung (pari-passu-Vereinbarung).

Die pari-passu-Klausel zielt darauf ab, dass zwischen den unbesicherten Gläubigern eines Kreditnehmers ein Gleichrang – par conditio creditorum – hergestellt wird, dass also eine Forderung …

Anzeigen

Patria Potestas

Patria potestas – die „väterliche Gewalt“ – beschreibt die einheitliche und unbeschränkte Herrschaftsmacht (potestas), die in Rom dem pater familias, dem männlichen Familienoberhaupt, über die Personen und Sachen seiner familia zukam.

Die für das Familienleben im römischen Recht …

Anzeigen

Peius

Peius – das Schlechtere – ist ein Begriff aus dem Gewährleistungsrecht, er bezeichnet (etwa bei einem Gattungskauf) die Lieferung zwar der richtigen, aber mangelbehafteten Sache. Bei Lieferung eines peius stehen dem Käufer die Gewährleistungsrecht der §§ 434, 437 ff. BGB …

Anzeigen

Perpetuatio fori

Perpetuatio fori – die Fortdauer des Gerichts – beschreibt den Grundsatz, dass ein Gericht, das einmal für einen bei ihm anhängigen Rechtsstreit sachlich und örtlich zuständig ist, selbst dann für diesen Rechtsstreit zuständig bleibt, wenn der Umstand, der die Zuständigkeit …

Anzeigen

Potestas

Die potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.

Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.

Auch das politische Leben der römischen …

Anzeigen

Prima facie

Prima facie – auf den ersten Anschein – beschreibt eine Methode der mittelbaren Beweisführung, bei der aus bewiesenen Tatsachen mithilfe von anerkannten Erfahrungssätzen ein Rückschluss auf die zu beweisende Tatsache gezogen wird (Anscheinsbeweis, tatsächliche Vermutung).

Ein Anscheinsbeweis kann nur angenommmen …

Anzeigen

Prior tempore, potior iure

Prior tempore, potior iure – früher in der Zeit, stärker im Recht – beschreibt das spätere Privilegien ausschließende Prioritätsprinzip.

Dieses Prioritätsprinzip ist auch insbesondere im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, etwa bei Patenten und Marken, von Belang.

Im heutigen Sprachgebrauch kennen …

Anzeigen

Pro bono

Pro bono publico – zum Wohle der Öffentlichkeit – bezeichnet die pro-bono-Tätigkeit etwa eines Rechtsanwalts, die zwar hoffentlich nicht vergebens, wohl aber kostenlos erfolgt.…

Anzeigen

Prohibente domino

Prohibente domino – gegen den verbietenden Geschäftsherrn – beschreibt ein Handeln gegen den Willen des Geschäftsherrn.

Steht die Übernahme der Geschäftsführung mit dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn in Widerspruch und musste der Geschäftsführer dies erkennen, so ist …

Anzeigen

Quae sit actio?

Quae sit actio? – Was ist das Klagebegehren? Was ist die Anspruchsgrundlage? – beschreibt die Frage nach dem vom Kläger vorgegebenen Streitgegenstand, § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO, bzw. die Frage nach der Anspruchsgrundlage.…

Anzeigen

Qui tacet consentire non videtur

Qui tacet consentire non videtur – wer schweigt, scheint nicht zuzustimmen – beschreibt den allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Schweigen keine Willenserklärung darstellt und eine Willenserklärung auch nicht ersetzen kann.

Dieser Grundsatz gilt auch heute noch, erfährt allerdings einige Ausnahmen, so etwa…

Anzeigen

Ratio decidendi

Ratio decidendi – der Entscheidungsgrund – bezeichnet die in einer gerichtlichen Entscheidung (etwa einem Urteil) geäußerten Rechtsansichten des Gerichts, die – im Gegensatz zum obiter dictum – für die gerichtliche Entscheidung tragend sind.

Ratio decidendi sind damit die – meist …

Anzeigen

Rei vindicatio

Rei vindicatio – die Eigentumsklage – ist die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe einer Sache.

Die rei vindicatio war im römischen Recht eine auf der Zwölf-Tafel-Gesetzen fußende, stark ritualisierte Klage. Heute kennzeichnet die Vindikationsklage eine Klage …

Anzeigen

Res extra commercium

Res extra commercium – die Sachen außerhalb des Handels – beschreibt die dem Privatrechtsverkehr entzogenen, verkehrsunfähigen Sachen.

Das römische Recht kannte res extra commercium in verschiedenen Lebensbereichen, so etwa die …

Anzeigen

Res habilis

Res habilis – die (der Ersitzung) fähigen Sachen – beschreibt die Sachen, an denen allein durch Zeitablauf und Eigenbesitz das Eigentum erworben werden kann.

Bei einer Ersitzung bedarf der Eigentumserwerb keiner Übereignung durch den Voreigentümer. Der Eigenbesitzer erwirbt das Eigentum …

Anzeigen
Proverbia Iuris