Par conditio creditorum – die gleiche Situation der Gläubiger – beschreibt das insolvenzrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger, also der Grundsatz, dass in der Insolvenz alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.
Eine par conditio creditorum-Vereinbarung wird auch oftmals beispielsweise von Kreditinstituten eingesetzt, um eine Gleichbehandlung mit anderen ebenfalls ungesicherten Gläubigern zu erreichen. Hierzu werden oftmals pari-passu-Klauseln oder Negativerklärungen verwendet, die dem Kreditgeber bei einem Verstoß das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrages geben.
Intervise:
Pari passu