Proverbia Iuris

Rei vindicatio

Rei vindicatio – die Eigentumsklage – ist die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe einer Sache.

Die rei vindicatio war im römischen Recht eine auf der Zwölf-Tafel-Gesetzen fußende, stark ritualisierte Klage. Heute kennzeichnet die Vindikationsklage eine Klage aus § 985 BGB, also aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.

Hier finden Sie weitere Informationen!Intervise:
Exceptio rei venditae et traditae
Si non Aulus Agerius fundum, quo de agitur, Numerio Negidio vendidit et traditit

Sie sind derzeit offline!