Proverbia Iuris

Patria Potestas

Patria potestas – die „väterliche Gewalt“ – beschreibt die einheitliche und unbeschränkte Herrschaftsmacht (potestas), die in Rom dem pater familias, dem männlichen Familienoberhaupt, über die Personen und Sachen seiner familia zukam.

Die für das Familienleben im römischen Recht konstitutive patria potestas bestand gegenüber allen freien und unfreien Hausgenossen einschließlich der verheirateten Söhne mit ihren Frauen und Kindern, der Adoptivsöhne, der Sklaven, des Viehs und des sonstigen Besitztums.

Diese patria potestas war grundsätzlich unbeschränkt. Sie war indes bereits seit dem mos maiorum dergestalt gebunden, dass sie nicht willkürlich ausgeübt werden konnte und der von den Zensoren überwachten Einhaltung der boni mores, der guten Sitten, unterlag.

Die patria potestas gab dem männlichen Familienoberhaupt, dem pater familias, auch das Recht der Entscheidung über ein neugeborenes Kind, das er entweder durch Aufnahme des zu seinen Füßen gelegten Säuglings annehmen, veräußern (ius vendendi) oder (etwa bei Bastarden, behinderten Säuglingen oder Mädchen) aussetzen konnte.

Die väterliche Gewalt endete erst mit dem Tod des pater familias, wodurch seine Kinder gewaltfrei wurden und seine Söhne ihrerseits die pater potestas über ihre eigenen Kinder und Enkel erhielten.

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Potestas

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