Pro bono publico – zum Wohle der Öffentlichkeit – bezeichnet die pro-bono-Tätigkeit etwa eines Rechtsanwalts, die zwar hoffentlich nicht vergebens, wohl aber kostenlos erfolgt.
in lingua latina
Pro bono publico – zum Wohle der Öffentlichkeit – bezeichnet die pro-bono-Tätigkeit etwa eines Rechtsanwalts, die zwar hoffentlich nicht vergebens, wohl aber kostenlos erfolgt.
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