Legitimatio per matrimonium subsequens – die Legitimation durch nachfolgende Ehe – bedeutet die Anerkennung eines unehelichen Kinder die spätere Heirat der Mutter.
Ein filius naturalis, ein unehelicher Sohn konnte vom Vater durch die legitimatio per matrimonium subsequens – also dadurch, dass er nach der Geburt die Mutter heiratete – anerkannt werden und erhielt damit den Status eines filius legitimus – eines rechtmäßigen (ehelichen) Sohnes.
Die legitimatio per matrimonium subsequenz kennt das deutsche Bürgerlichen Recht heute nicht mehr, seit die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern abgeschafft wurde. Wird das Kind allerdings nicht in einer Ehe geboren, bedarf die Vaterschaft zu ihrem rechtlichen Bestand der Anerkennung durch den Vater oder eines entsprechenden Urteils des Familiengerichts, § 1592 BGB.