Res extra commercium – die Sachen außerhalb des Handels – beschreibt die dem Privatrechtsverkehr entzogenen, verkehrsunfähigen Sachen.
Das römische Recht kannte res extra commercium in verschiedenen Lebensbereichen, so etwa die
- res divini iuris, die Sachen göttlichen Rechts, also die allein krichlichen Widmungszwecken unterliegenden res sacrae, die heiligen Gegenstände, wie etwa Ältäre, Tempel, Standbilder und Grabstätten;
- res publicae, die öffentlichen Sachen, also etwa öffentlichen Zwecken dienende Straßen, Theater und Plätze; sowie
- res communes omnium, die dem Allgemeinwohl dienenden Sachen, wie beispielsweise das Wasser oder die Luft.