Proverbia Iuris

Res extra commercium

Res extra commercium – die Sachen außerhalb des Handels – beschreibt die dem Privatrechtsverkehr entzogenen, verkehrsunfähigen Sachen.

Das römische Recht kannte res extra commercium in verschiedenen Lebensbereichen, so etwa die

  • res divini iuris, die Sachen göttlichen Rechts, also die allein krichlichen Widmungszwecken unterliegenden res sacrae, die heiligen Gegenstände, wie etwa Ältäre, Tempel, Standbilder und Grabstätten;
  • res publicae, die öffentlichen Sachen, also etwa öffentlichen Zwecken dienende Straßen, Theater und Plätze; sowie
  • res communes omnium, die dem Allgemeinwohl dienenden Sachen, wie beispielsweise das Wasser oder die Luft.

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