Pater est, quem nuptiae demonstrant – Vater ist, wen die Verheiratung bezeichnet – ist eine Regel zur rechtlichen Bestimmung des Vaters, der anders als die Mutter nicht unzweifelhaft feststeht: Vater eines Kindes ist derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist.
Der Grundsatz gilt auch noch heute, § 1592 Nr. 1 BGB.
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Legitimatio per matrimonium subsequens