Prima facie – auf den ersten Anschein – beschreibt eine Methode der mittelbaren Beweisführung, bei der aus bewiesenen Tatsachen mithilfe von anerkannten Erfahrungssätzen ein Rückschluss auf die zu beweisende Tatsache gezogen wird (Anscheinsbeweis, tatsächliche Vermutung).
Ein Anscheinsbeweis kann nur angenommmen werden, wenn
- nicht alle Einzelheiten des Sachverhalt ermittelt werden konnten, aber
- ein Erfahrungssatz existiert, der stark genug ist,
- ausgehend von anderen bewiesenen Tatsachen
- aufgrund einer gewisse Typizität des zu beweisenden Geschehensablaufs
die volle Überzeugung des Gerichts von dem zu beweisenden Geschehensablauf zu begründen
Ist ein Anscheinsbeweis geführt, so kann er wieder erschüttert werden, indem
- weitere Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden,
- aufgrund derer ein anderer atpischer Geschehensablauf möglich ist.
Ein Anscheinsbeweis scheidet mithin bereits bei der Möglichkeit eines atpischen Geschehensablaufs wieder aus, der Beweis des Gegenteils ist hierfür nicht erforderlich.
Einen besonderen Stellenwert haben derartige Anscheinsbeweise bzw. tatsächlichen Vermutungen im Schadensersatzrecht bei den Fragen von Kausalität und Verschulden.
Intervise:
Praesumptio iuris
Praesumptio iuris et de iure
Fictio cessat, ubi veritas locum habere potest