Die potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.
Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.
Auch das politische Leben der römischen Republik kannte den Begriff der potestas, der hier – in Abgrenzung zum imperium – die zivile Amtsgewalt bezeichnete. Im staatsrechtlichen Sinne bezeichnete die potestas die mit einem öffentlichen Amt verbundene Amtsgewalt. In Form der maior potestas, der höheren (überlegenen) Amtsgewalt, umfasste sie im Rahmen des cursus honorum auch einen Gedanken, der bis in die heutige Beamtenhierarchie besteht: der höheren Amtsgewalt und der Weisungsbefugnis gegenüber den Inhabern rangniedrigerer Ämter. Die tribunica potestas, die Amtsgewalt des Volkstribuns, konnte seit Caesar auch dann übertragen werden, wenn dieses Amt tatsächlich nicht bekleidet wurde. Sie wurde damit zu einer grundlegenden Schlüsselgewalt der späteren römischen Kaiser.
Unterwarf sich ein Staat der Macht Roms, so begab er sich unter die potestas Roms: in potestatem se dedere.
Intervise:
Auctoritas
Imperium in imperio
Patria Potestas
Tribunica potestas