Pacta sund servanda – Verträge sind einzuhalten – beschreibt das Prinzip der Vertragstreue, bis heute ein Grundprinzip des Vertragsrechts, heute geregelt in § 241 Abs. 1 BGB.…
AnzeigenLexikon: P
Pacta tertiis nec nocent nec prosunt
Pacta tertiis nec nocent nec prosunt – einem Dritten schaden Verträge weder noch nützen sie ihm – beschreibt den römisch-rechtlichen Grundsatz der verbotenen Drittwirkung von Verträgen: Ein Vertrag kann nur die Vertragsparteien binden, nicht aber auch Dritte.
Diese Regel gilt …
AnzeigenPactum de contrahendo
Pactum de contrahendo – die Abrede zum Vertragsschließen – bezeichnet den Vorvertrag, also einen schuldrechtlichen Vertrag, den eine Verpflichtung der Vertragsparteien begründet werden soll, einen anderen schuldrechtlichen Vertrag – den Hauptvertrag – abzuschliessen. Der pactum de contrahendo begründet mithin einen …
AnzeigenPactum de non cedendo
Pactum de non cedendo – der Vertrag, dass nicht abgetreten wird – bezeichnet ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot.
Nach § 399 BGB können die Parteien eines Vertrages vereinbaren, dass der Gläubiger einer Forderung diese nicht an einen Dritten abtreten darf. …
AnzeigenPactum de non licitando
Pactum de non licitando – die Vereinbarung nicht zwangszuversteigern – bezeichnet ein vertragliches Verbot für eine Gläubiger, die Zwangsversteigerung eines Grundstücks zu betreiben.…
AnzeigenPactum de non petendo
Pactum de non petendo – die Vereinbarung, nicht zu fordern – beschreibt eine Stillhaltevereinbarung, also eine zweiseitige Vereinbarung, einen Anspruch unabhängig von seiner Begründetheit und Fälligkeit nicht zu erheben.
Ein solcher pactum de non petendo bildet in einem Klageverfahren ein …
AnzeigenPar conditio creditorum
Par conditio creditorum – die gleiche Situation der Gläubiger – beschreibt das insolvenzrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger, also der Grundsatz, dass in der Insolvenz alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.…
AnzeigenPar in parem non habet imperium
Par in parem non habet imperium – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Befehlsgewalt – beschreibt das Verhältnis gleichgestellter Rechtssubjekte.
Dieser römischrechtliche Rechtsgrundsatz, der sich teilweise auch als „par in parem non habet iudicium“ – ein Gleicher hat …
AnzeigenPari passu
Pari passu – im gleichen Schritt – bezeichnet eine oftmals in Kreditverträgen verwendete Gleichrangerklärung (pari-passu-Vereinbarung).
Die pari-passu-Klausel zielt darauf ab, dass zwischen den unbesicherten Gläubigern eines Kreditnehmers ein Gleichrang – par conditio creditorum – hergestellt wird, dass also eine Forderung …
AnzeigenPater est, quem nuptiae demonstrant
Pater est, quem nuptiae demonstrant – Vater ist, wen die Verheiratung bezeichnet – ist eine Regel zur rechtlichen Bestimmung des Vaters, der anders als die Mutter nicht unzweifelhaft feststeht: Vater eines Kindes ist derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist.…
AnzeigenPatere legem
Patere legem – an die Gesetze halten – ist die Kurzform von patere legem quam ipse fecisti und beschreibt die Gesetzesbindung der Verwaltung.…
AnzeigenPatere legem quam ipse fecisti
Patere legem quam ipse fecisti – das Recht hinnehmen, das man selbst erlassen hat – beschreibt den Grundsatz der Gesetzesbindung und der Selbstbindung der Verwaltung: auch ein Staat, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Behörde muss sich an ihr eigenen Gesetz, …
AnzeigenPatria Potestas
Peius
Peius – das Schlechtere – ist ein Begriff aus dem Gewährleistungsrecht, er bezeichnet (etwa bei einem Gattungskauf) die Lieferung zwar der richtigen, aber mangelbehafteten Sache. Bei Lieferung eines peius stehen dem Käufer die Gewährleistungsrecht der §§ 434, 437 ff. BGB …
AnzeigenPer curiam
Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.…
AnzeigenPericulum est emptoris
Periculum est emptoris – die Gefahr trägt der Käufer – ist eine Verkürzung von „periculum est emptoris perfecta emption“ und beschreibt den Grundsatz, dass mit der Erfüllung des Kaufvertrages die Preisgefahr auf den Käufer übergeht.…
AnzeigenPericulum est emptoris perfecta emptione
Periculum est emptoris perfecta emptione – die Gefahr bei einem vollendeten Kauf trägt der Käufer – bechreibt den Übergang der Gegenleistungsgefahr auf den Käufer, da ab diesem Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache trägt, also auch …
AnzeigenPerpetuatio fori
Perpetuatio fori – die Fortdauer des Gerichts – beschreibt den Grundsatz, dass ein Gericht, das einmal für einen bei ihm anhängigen Rechtsstreit sachlich und örtlich zuständig ist, selbst dann für diesen Rechtsstreit zuständig bleibt, wenn der Umstand, der die Zuständigkeit …
AnzeigenPetitio principii
Die petitio principii – die Berufung auf den Beweisgrund – ist ein Scheinbeweis, ein circulus in demonstrando bzw. circulus in probando, da hierbei versucht wird, eine Behauptung durch Aussagen zu beweisen, in denen die Behauptung bereits als wahr vorausgesetzt wird. …
AnzeigenPoena non irrogatur, nisi quae quaque lege vel quo alio iure specialiter huic delicto imposita est
Poena non irrogatur, nisi quae quaque lege vel quo alio iure specialiter huic delicto imposita est. – Eine Strafe wird nur dann auferlegt, wenn sie durch ein Gesetz oder durch irgendeine andere Rechtsvorschrift speziell diesem Delikt zugeordnet worden ist.
Diese …
AnzeigenPotestas
Die potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.
Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.
Auch das politische Leben der römischen …
AnzeigenPrae limine
Praedium dominans
Praedium dominans – das herrschende Grundstück – beschreibt ein Grundstück, zu dessen Gunsten auf einem anderen, dienendem Grundstück (dem praedio serviens) eine Grunddienstbarkeit bestellt ist, §§ 1018 ff. BGB.…
AnzeigenPraedium serviens
Praedium serviens dominans – das dienende Grundstück – beschreibt ein Grundstück, das zu Gunsten eines anderen, herrschenden Grundstück (dem praedio dominans) mit einer Grunddienstbarkeit belastet ist, §§ 1018 ff. BGB.…
AnzeigenPraesumptio iuris
Praesumptio iuris – die rechtliche Vermutung – beschreibt eine (widerlegbare) Beweisführung:
Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss, indem dann vermutet wird, dass etwas Anderes ebenfalls vorliegt. Diese Vermutung greift solange, bis das Gegenteil bewiesen …
AnzeigenPraesumptio iuris et de iure
Praesumptio iuris et de iure – die rechtliche und von Rechts wegen geltende Vermutung – beschreibt eine (unwiderlegbare) Beweisführung in Form einer Fiktion:
Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss und ordnet unwiderlegbar an, dass …
AnzeigenPraeter legem
Praeter legem – am Gesetz vorbei – bezeichnet eine Rechtsansicht, die am (geschriebenen) Gesetz vorbeigeht, die sich zwar nicht über den Wortlaut der Norm hinwegsetzt, gleichwohl aber nicht mehr vom Wortsinn der Norm gedeckt ist.
Rechtsfortbildungen praeter legem werden teilweise …
AnzeigenPrima facie
Prima facie – auf den ersten Anschein – beschreibt eine Methode der mittelbaren Beweisführung, bei der aus bewiesenen Tatsachen mithilfe von anerkannten Erfahrungssätzen ein Rückschluss auf die zu beweisende Tatsache gezogen wird (Anscheinsbeweis, tatsächliche Vermutung).
Ein Anscheinsbeweis kann nur angenommmen …
AnzeigenPrinceps legibus solutus
Princeps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden. Der Herrscher …
AnzeigenPrior tempore, potior iure
Prior tempore, potior iure – früher in der Zeit, stärker im Recht – beschreibt das spätere Privilegien ausschließende Prioritätsprinzip.
Dieses Prioritätsprinzip ist auch insbesondere im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, etwa bei Patenten und Marken, von Belang.
Im heutigen Sprachgebrauch kennen …
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