Proverbia Iuris

Pacta tertiis nec nocent nec prosunt

Pacta tertiis nec nocent nec prosunt – einem Dritten schaden Verträge weder noch nützen sie ihm – beschreibt den römisch-rechtlichen Grundsatz der verbotenen Drittwirkung von Verträgen: Ein Vertrag kann nur die Vertragsparteien binden, nicht aber auch Dritte.

Diese Regel gilt …

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Pactum de contrahendo

Pactum de contrahendo – die Abrede zum Vertragsschließen – bezeichnet den Vorvertrag, also einen schuldrechtlichen Vertrag, den eine Verpflichtung der Vertragsparteien begründet werden soll, einen anderen schuldrechtlichen Vertrag – den Hauptvertrag – abzuschliessen. Der pactum de contrahendo begründet mithin einen …

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Pactum de non cedendo

Pactum de non cedendo – der Vertrag, dass nicht abgetreten wird – bezeichnet ein vertraglich vereinbartes Abtretungsverbot.

Nach § 399 BGB können die Parteien eines Vertrages vereinbaren, dass der Gläubiger einer Forderung diese nicht an einen Dritten abtreten darf. …

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Pactum de non petendo

Pactum de non petendo – die Vereinbarung, nicht zu fordern – beschreibt eine Stillhaltevereinbarung, also eine zweiseitige Vereinbarung, einen Anspruch unabhängig von seiner Begründetheit und Fälligkeit nicht zu erheben.

Ein solcher pactum de non petendo bildet in einem Klageverfahren ein …

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Par conditio creditorum

Par conditio creditorum – die gleiche Situation der Gläubiger – beschreibt das insolvenzrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung aller Gläubiger, also der Grundsatz, dass in der Insolvenz alle Gläubiger gleichmäßig befriedigt werden sollen.…

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Par in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium – ein Gleicher hat unter Gleichen keine Befehlsgewalt – beschreibt das Verhältnis gleichgestellter Rechtssubjekte.

Dieser römischrechtliche Rechtsgrundsatz, der sich teilweise auch als „par in parem non habet iudicium“ – ein Gleicher hat …

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Pari passu

Pari passu – im gleichen Schritt – bezeichnet eine oftmals in Kreditverträgen verwendete Gleichrangerklärung (pari-passu-Vereinbarung).

Die pari-passu-Klausel zielt darauf ab, dass zwischen den unbesicherten Gläubigern eines Kreditnehmers ein Gleichrang – par conditio creditorum – hergestellt wird, dass also eine Forderung …

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Patere legem quam ipse fecisti

Patere legem quam ipse fecisti – das Recht hinnehmen, das man selbst erlassen hat – beschreibt den Grundsatz der Gesetzesbindung und der Selbstbindung der Verwaltung: auch ein Staat, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Behörde muss sich an ihr eigenen Gesetz, …

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Patria Potestas

Patria potestas – die „väterliche Gewalt“ – beschreibt die einheitliche und unbeschränkte Herrschaftsmacht (potestas), die in Rom dem pater familias, dem männlichen Familienoberhaupt, über die Personen und Sachen seiner familia zukam.

Die für das Familienleben im römischen Recht …

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Peius

Peius – das Schlechtere – ist ein Begriff aus dem Gewährleistungsrecht, er bezeichnet (etwa bei einem Gattungskauf) die Lieferung zwar der richtigen, aber mangelbehafteten Sache. Bei Lieferung eines peius stehen dem Käufer die Gewährleistungsrecht der §§ 434, 437 ff. BGB …

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Per curiam

Per curiam – im Namen des Gerichts – bezeichnet den Standpunkt der entscheidungstragenden Mehrheit eines Kollegialgerichts, also den rechtlichen Standpunkt, der, im Gegensatz zu bspw. einer abweichenden Meinung eines einzelnen Richters, die gerichtliche Entscheidung trägt.…

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Perpetuatio fori

Perpetuatio fori – die Fortdauer des Gerichts – beschreibt den Grundsatz, dass ein Gericht, das einmal für einen bei ihm anhängigen Rechtsstreit sachlich und örtlich zuständig ist, selbst dann für diesen Rechtsstreit zuständig bleibt, wenn der Umstand, der die Zuständigkeit …

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Petitio principii

Die petitio principii – die Berufung auf den Beweisgrund – ist ein Scheinbeweis, ein circulus in demonstrando bzw. circulus in probando, da hierbei versucht wird, eine Behauptung durch Aussagen zu beweisen, in denen die Behauptung bereits als wahr vorausgesetzt wird. …

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Potestas

Die potestas – die Macht oder Volllmacht- bezeichnete im römischen Recht eine bestehende Verfügungsgewalt oder Handlungsvollmacht.

Privatrechtlich bedeutsam war insbesondere die patria potestas, die Verfügungsgewalt des männlichen Familienoberhaupts über seine Verwandten und seine Sklaven.

Auch das politische Leben der römischen …

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Prae limine

Prae limine – vor der Schwelle (des Gerichts) – beschreibt ein (Vor-)Verfahren hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts und der Zulässigkeit, das entweder in das Hauptverfahren mündet oder in eine Klageabweisung (mittels eines a-limine-Urteils) wegen Unzulässigkeit.…

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Praesumptio iuris

Praesumptio iuris – die rechtliche Vermutung – beschreibt eine (widerlegbare) Beweisführung:

Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss, indem dann vermutet wird, dass etwas Anderes ebenfalls vorliegt. Diese Vermutung greift solange, bis das Gegenteil bewiesen …

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Praesumptio iuris et de iure

Praesumptio iuris et de iure – die rechtliche und von Rechts wegen geltende Vermutung – beschreibt eine (unwiderlegbare) Beweisführung in Form einer Fiktion:

Liegt ein bestimmter Sachverhalt vor, zieht das Gesetz hieraus einen bestimmten Schluss und ordnet unwiderlegbar an, dass …

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Praeter legem

Praeter legem – am Gesetz vorbei – bezeichnet eine Rechtsansicht, die am (geschriebenen) Gesetz vorbeigeht, die sich zwar nicht über den Wortlaut der Norm hinwegsetzt, gleichwohl aber nicht mehr vom Wortsinn der Norm gedeckt ist.

Rechtsfortbildungen praeter legem werden teilweise …

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Prima facie

Prima facie – auf den ersten Anschein – beschreibt eine Methode der mittelbaren Beweisführung, bei der aus bewiesenen Tatsachen mithilfe von anerkannten Erfahrungssätzen ein Rückschluss auf die zu beweisende Tatsache gezogen wird (Anscheinsbeweis, tatsächliche Vermutung).

Ein Anscheinsbeweis kann nur angenommmen …

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Princeps legibus solutus

Princeps legibus solutus – der Herrscher ist von den Gesetzen entbunden – beschreibt einen im römischen Kaiserreich entwickelten Grundsatz des Absolutismusses: Der Herrscher steht über dem Recht, er ist der Gesetzgeber, aber nicht selbst an das Recht gebunden. Der Herrscher …

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Prior tempore, potior iure

Prior tempore, potior iure – früher in der Zeit, stärker im Recht – beschreibt das spätere Privilegien ausschließende Prioritätsprinzip.

Dieses Prioritätsprinzip ist auch insbesondere im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, etwa bei Patenten und Marken, von Belang.

Im heutigen Sprachgebrauch kennen …

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