Poena non irrogatur, nisi quae quaque lege vel quo alio iure specialiter huic delicto imposita est. – Eine Strafe wird nur dann auferlegt, wenn sie durch ein Gesetz oder durch irgendeine andere Rechtsvorschrift speziell diesem Delikt zugeordnet worden ist.
Diese Vorschrift war die römischrechtliche Version der heutigen Feuerbach’schen Formel „nulla poena sine lege“. Im Gegensatz zum heutigen Justizgrundrecht des nulla poena sine lege verlangte dieser römische Grundsatz jedoch nur, dass die Strafe irgendwie feststehen müsse. Hierfür war weder ein förmliches Gesetz erforderlich, noch enthielt dieser Grundsatz ein Analogieverbot.
Intervise:
Nulla poena sine lege
Nullum crimen sine lege