Proverbia Iuris

Patere legem quam ipse fecisti

Patere legem quam ipse fecisti – das Recht hinnehmen, das man selbst erlassen hat – beschreibt den Grundsatz der Gesetzesbindung und der Selbstbindung der Verwaltung: auch ein Staat, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder eine Behörde muss sich an ihr eigenen Gesetz, ihre eigenen Verwaltungsgrundsätze halten.

„Tu patere legem quam ipse fecisti“ ist damit ein Anwendungsfall des venire contra factum proprium, des Schutzes berechtigten Vertrauens.

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venire contra factum proprium

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