Acta iure gestionis – „Wirtschaftliche juristische Handlungen“ – ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und beschreibt wirtschaftliche Aktivitäten eines Staats, die dieser im Ausland ausführt und für die er nicht immun vor der Jurisdiktion eines ausländischen Staats ist, also die Privatwirtschaftsverwaltung eines Staates. Nach der Definition des UN-Völkerrechtskommission (Interational Law Commission, ILC) handelt es sich hierbei um „commercial activity“.
Intervise:
Acta iure imperii